Bedingungen & Konditionen
ConverterTec Service GmbH (zuletzt geändert 10.2022)
1. Allgemein
1.1
Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen (Montage, Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung, Service, Beratung etc.) der ConverterTec Service GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Vertragspartner ist in jedem Fall die jeweils bestätigende ConverterTec Gesellschaft.
1.2
An Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf unser Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder sonstige Leistungen übertragen haben.
1.3
Wir behalten uns das Recht vor, in zumutbarem Umfang Teillieferungen und
Teilleistungen zu erbringen.
1.4
Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer, zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
1.5
Im Anschluss an die Erbringung sonstiger Leistungen haben wir einen Anspruch auf Unterschrift des Kunden für die von uns erbrachten Leistungen, insbesondere auf Unterzeichnung der entsprechenden Stundenzettel; die erforderlichen Formulare werden von uns zur Verfügung gestellt.
1.6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des Vertrages selbst davon unberührt. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde.
2. Inhalt des Vertrages/Vertragsabschlusses
2.1
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind von uns erstellte vorvertragliche Mitteilungen wie Angebote, Kostenvoranschläge und Beschreibungen unverbindlich.
2.2
Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Angaben in Werbematerialien sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als solche gekennzeichnet.
2.3
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Angaben in Katalogen und Prospekten, Informationsblättern, Gebrauchsanweisungen und sonstigen Informationen nicht Bestandteil des Vertrages.
2.4
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich bestätigt oder ausgeliefert werden. Der Besteller ist für diesen Zeitraum an seine Bestellung gebunden.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
3.1
Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Verkaufspreise ab Werk (Incoterms 2010) des in unserem Angebot oder unserer Annahme angegebenen Ortes; ist in unserem Angebot/Annahme kein Bestimmungsort angegeben, gelten die Preise ab Werk des bestätigenden Unternehmens ConverterTec. Unsere Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für sonstige Leistungen.
3.2
Die Abrechnung sonstiger Leistungen erfolgt auf der Grundlage eines vereinbarten Festpreises oder, wenn kein Festpreis vereinbart ist, auf der Grundlage des Zeit- und Kostenaufwandes gemäß unseren zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Leistungssätzen zuzüglich Nebenkosten (Reisekosten, Ersatzteile, etc.). Führt die Anwendung der Preise nach den aktuellen Leistungssätzen zu einer Preiserhöhung von 10% oder mehr gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preisen/Leistungssätzen, kann der Kunde vor Erbringung der Leistung vom Vertrag zurücktreten.
3.3
Die für die Erstellung eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart wurde.
3.4
Für alle Zahlungen gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, sind alle Rechnungen sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar.
3.5
Alle Zahlungen an uns müssen durch Überweisung auf ein von uns benanntes Konto erfolgen, das für uns spesenfrei ist. Maßgeblich für die pünktliche Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf unserem Konto.
3.6
Wir haben Anspruch auf Teilzahlungen für Teilleistungen.
3.7
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.8
Die Annahme von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; alle damit verbundenen Spesen und Kosten sowie alle Risiken der rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Kunden.
3.9
Bei Zahlungsverzug des Kunden werden wir, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, bankübliche Zinsen, mindestens jedoch 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB, berechnen.
3.10
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) – berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen oder sonstige Leistungen zu verlangen, die ausstehenden Leistungen oder Lieferungen zurückzuhalten und/oder sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
3.11
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.
3.12
Wir haben das Recht, die Forderungen gegen den Kunden an einen Dritten abzutreten.
3.13
Der Kunde trägt alle Gebühren, Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit einem gegen ihn erfolgreich eingeleiteten Gerichtsverfahren außerhalb Deutschlands anfallen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1
Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Kunde ist berechtigt, über die gekaufte Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu verfügen.
4.2
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, ohne dass hieraus eine Verpflichtung für uns erwächst. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
4.3
Der Kunde tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte in voller Höhe oder in Höhe unseres Miteigentumsanteils (siehe § 4.2) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen, bis diese Ermächtigung widerrufen wird oder der Kunde seine Zahlungen an uns einstellt. Die Ermächtigung endet, ohne dass es eines Widerrufs bedarf, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Zur Abtretung dieser Forderungen im Wege des Factoring ist der Kunde auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.
4.4
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Reparaturarbeiten erforderlich sind, wird der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4.5
Der Kunde hat uns unverzüglich per Einschreiben von Zugriffen Dritter, z.B. durch Pfändung, auf die uns gehörenden Waren und Forderungen zu unterrichten.
4.6
Die Waren und die entsprechenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch (sicherheitshalber) übertragen oder abgetreten werden.
4.7
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
4.8
Im Rahmen der vereinbarten Leistungsmerkmale steht dem Kunden ein nicht ausschließliches, ohne das entsprechende Gerät nicht übertragbares Nutzungsrecht an Standardsoftware in den vereinbarten Geräten und in unveränderter Form zu. Der Kunde ist berechtigt, zwei Sicherungskopien zur Datensicherung zu erstellen. Ein erweitertes Nutzungsrecht bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Bei einem Verstoß gegen die ihm eingeräumten Nutzungsrechte haftet der Kunde in vollem Umfang für den daraus entstehenden Schaden.
5. Lieferung/Leistung
5.1
Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
5.2
Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Mangels abweichender Vereinbarung gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn dem Kunden die Meldung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist zugegangen ist; bei sonstigen Leistungen, wenn innerhalb dieser Frist mit der sonstigen Leistung begonnen wird.
5.3
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten.
5.4
Sind wir an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemie oder Pandemie, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches oder des Einflusses unserer Zulieferer liegen, gehindert, so verlängert sich die Frist um einen angemessenen Zeitraum.
5.5
Dauern die in § 5.4 genannten Liefer- oder Leistungshindernisse unangemessen lange an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, es wurde schriftlich ein handelsrechtliches Fixgeschäft vereinbart. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das in dieser Ziffer 5.5 enthaltene Rechtsmittel sein einziges und ausschließliches Rechtsmittel ist.
5.6
Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Liefer- oder Leistungsfrist ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche richten sich nach den Bestimmungen in § 11.
5.7
Verursacht der Kunde eine Verzögerung der Lieferung oder Leistung des Liefergegenstandes oder der Erbringung sonstiger Leistungen, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
5.8
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht an weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen geltend zu machen.
6. Verpflichtungen zur Zusammenarbeit
Erbringen wir sonstige Leistungen an einem anderen Ort als unserem Geschäftssitz oder sind unsere sonstigen Leistungen von Vorleistungen des Kunden oder eines von ihm beauftragten Unternehmens abhängig, so hat der Kunde alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Vorarbeiten/Mitwirkungsmaßnahmen auf seine Kosten so rechtzeitig durchzuführen oder zu veranlassen, dass eine Behinderung von uns bei Beginn oder während der Erbringung der sonstigen Leistungen nicht zu erwarten ist. Insbesondere hat der Kunde uns alle erforderlichen Unterlagen (Genehmigungen, Pläne, etc.) unaufgefordert vor Ausführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, notwendige Gebrauchsgegenstände, Schutzvorrichtungen und eventuell erforderliches Werkzeug zur Verfügung zu stellen sowie wesentliche Informationen mitzuteilen.
7. Gefahrübergang
7.1
Mangels abweichender Vereinbarung gilt auch für den Gefahrübergang der in unserem Angebot bzw. unserer Annahme angegebene Ort ab Werk (Incoterms 2010) als vereinbart; ist in unserem Angebot/unserer Annahme kein Bestimmungsort angegeben, gilt ab Werk der Geschäftssitz der bestätigenden Firma ConverterTec als vereinbart. Dementsprechend geht bei Lieferungen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes auf den Kunden über, sobald der Kunde die Mitteilung über die Versandbereitschaft des Liefergegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt oder innerhalb der vereinbarten Frist erhalten hat.
7.2
Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Liefertermin versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin auf den Kunden über.
7.3
Mangels gesonderter Vereinbarung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung sonstiger Leistungen insgesamt und auch für selbständige Teile davon mit der Anzeige der Fertigstellung auf den Kunden über. Ist ein Probebetrieb vereinbart, geht die Gefahr mit erfolgreichem Abschluss des Probebetriebes, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige für den Probebetrieb auf den Kunden über.
7.4
Bei Unterbrechung, Verzögerung oder Einstellung der sonstigen Leistungen oder des Probebetriebs aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und des zufälligen Verlusts der bereits erbrachten sonstigen Leistungen mit Zugang der Anzeige der Behinderung auf den Kunden über.
8. Akzeptanz
8.1
Eine Abnahme von anderen Leistungen erfolgt nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Wenn eine Abnahme vereinbart wurde, sind wir verpflichtet, die Verfügbarkeit für die Abnahme mitzuteilen.
8.2
Sofern keine Vereinbarung über den genauen Zeitpunkt der Abnahme getroffen wurde, hat die Abnahme unverzüglich nach Fertigstellung der Leistung zu erfolgen, bei größeren Projekten innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige zur Abnahme.
8.3
Die Abnahme kann nicht aufgrund von Mängeln verweigert werden, die die Funktionsfähigkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
8.4
Erfolgt die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige, so gilt die Abnahme mit Ablauf dieser Frist als erfolgt.
8.5
Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Kunde die betreffende Sache vor Ablauf der in § 8.4 genannten Frist benutzt hat.
8.6
Soweit eine Abnahme vereinbart ist, tritt der Gefahrübergang – abweichend von § 7.3 – mit der Abnahme ein.
8.7
Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Kunden.
8.8
Ein Abschlusszertifikat eines Gutachters im Sinne des Gesetzes ist einer Abnahme gleichgestellt.
9. Haftung für Sachmängel
9.1
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen; sie befreien den Kunden weder von eigenen Prüfungen und Versuchen noch von der Heranziehung oder Beauftragung von Fachpersonal. Für eine besondere Verwendung unserer Produkte haften wir nur, wenn wir vorher schriftlich darauf hingewiesen wurden und unsere Bestätigung abgegeben haben.
9.2
Die Rechte des Kunden im Hinblick auf unsere Sachmängelhaftung setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.3
Unsere Verpflichtung im Rahmen der Sachmängelhaftung ist auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) beschränkt, wobei die Wahl bei uns liegt.
9.4
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den vereinbarten Lieferort verbracht worden ist.
9.5
Der Kunde hat uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte der Sachmängelhaftung zu; Schadensersatzansprüche stehen ihm nur unter den Voraussetzungen dieser Bedingungen zu.
9.6
Von der Sachmängelhaftung ausgenommen sind insbesondere Mängel, die nach Gefahrübergang durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte verursacht werden durch unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Lagerung, ungeeigneten Baugrund, unsachgemäßen Einbau, unsachgemäße Montage, unsachgemäße Verwendung, unsachgemäßen Anschluss, fehlerhafte oder nicht bestimmungsgemäße Bedienung, übermäßige Beanspruchung, unvorhergesehene Betriebsbedingungen, insbesondere nicht beherrschbare Naturereignisse (z.B. Erdbeben, Sturm) oder elektrochemische oder elektrische Einflüsse, oder durch normale Abnutzung. Darüber hinaus ist jede Sachmängelhaftung bei einer Verschlechterung oder einem Untergang der von uns gelieferten Ware nach Gefahrübergang ausgeschlossen, es sei denn, der die Verschlechterung oder den Untergang verursachende Sachmangel lag bereits vor dem Gefahrübergang vor.
9.7
Ansprüche aus Sachmängelhaftung sind auch ausgeschlossen, wenn Betriebs-, Einbau- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen oder Umbauten am Liefergegenstand vorgenommen oder nicht freigegebene Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden.
9.8
Beanstandete Waren dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. In solchen Fällen muss der Kunde eine korrekte Verpackung wählen, die auch für den Transport geeignet ist.
9.9
Teile, die in Erfüllung der Sachmängelhaftung ersetzt werden, gehen nach dem Ausbau in unser Eigentum über.
9.10
Für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand und zwar bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand oder die ursprüngliche Leistung geltenden Verjährungsfrist für Sachmängel.
9.11
Die Verjährungsfrist für Sachmängel an neuen Liefergegenständen und sonstigen Leistungen beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, es sei denn, wir haben den Mangel vorsätzlich verursacht oder eine längere Haftung unsererseits ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
9.12
Gebrauchte Artikel werden von uns unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung geliefert, es sei denn, es wurde eine anders lautende Vereinbarung getroffen.
9.13
Soweit sich aus § 11 nichts anderes ergibt, sind weitergehende oder andere als die in diesem § 9 geregelten Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht/Rechtsmängel
10.1
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter im Land des Lieferortes, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für den Besteller ein Nutzungsrecht erwirken, den Liefergegenstand in für den Besteller zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht, oder den Liefergegenstand austauschen. Die Verjährungsfrist entspricht derjenigen in § 9.11 für Sachmängel.
10.2
Ist die in § 10.1 beschriebene Nacherfüllung zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktrittsrechte oder das Recht auf Minderung des Kaufpreises zu.
10.3
Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Nacherfüllung gemäß § 10.1 ermöglicht, eine Verletzung nicht anerkennt und uns das Recht einräumt, alle Abwehrmaßnahmen zu ergreifen und über Vergleichsvereinbarungen zu verhandeln.
10.4
Ansprüche des Kunden aus Rechtsmängelhaftung sind ausgeschlossen, soweit er die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu vertreten hat, insbesondere soweit die Verletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden eigenmächtig geändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird und dadurch die Rechtsverletzung verursacht wird.
10.5
Soweit sich aus § 11 nichts anderes ergibt, sind weitergehende oder andere als die in diesem § 10 geregelten Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
11. Schadenersatz
11.1
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
11.2
Ausgenommen hiervon sind:
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, und
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
11.3
Die Haftungsbeschränkung in § 11.1 gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Standardschadens. Bei der Verletzung sonstiger Pflichten haften wir im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht.
11.4
Eine etwaige Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
11.5
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen stehen einer Pflichtverletzung durch uns gleich.
11.6
Für die Wiederherstellung von Daten im vorgenannten Sinne haften wir nur, wenn der Kunde die geeigneten und üblichen Verfahren zur Datensicherung durchgeführt und dabei auch dafür Sorge getragen hat, dass eine Rekonstruktion der Daten und Programme mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
12. Erweitertes Pfandrecht
12.1
Für Forderungen aus einem Auftrag, dessen vertragliche Grundlage ein Werk oder eine Leistung ist, steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Sachen zu.
12.2
Wir sind berechtigt, das vertragliche Pfandrecht auch für Ansprüche aus früheren Arbeiten, sonstigen Leistungen und Lieferungen geltend zu machen, soweit diese Ansprüche mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Forderungen gilt das vertragliche Pfandrecht nur, wenn diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Kunde Eigentümer des Auftragsgegenstandes ist.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht, Kündigung
13.1
Erfüllungsort für Lieferungen und sonstige Leistungen ist unser jeweiliger Geschäftssitz.
13.2
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des bestätigenden Unternehmens (siehe § 1.1) vereinbart. Diese ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem Gericht zu verklagen, in dessen Bezirk der Kunde seinen Geschäftssitz hat.
13.3
Hat der Kunde seinen Sitz in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat oder einem Nicht-EFTA-Mitgliedsstaat (EFTA-Mitgliedsstaaten sind Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein), so findet § 13.2 keine Anwendung, sondern alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von drei gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist unser jeweiliger Geschäftssitz/Deutschland. Das anwendbare materielle Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch.
13.4
Für alle mit uns geschlossenen Verträge über Lieferungen und sonstige Leistungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.5
Wir sind berechtigt, einen Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde bankrott oder insolvent wird, in Liquidation geht, ein Konkurs- oder Verwaltungsbeschluss gegen ihn ergeht oder er seine Geschäfte unter einem Konkursverwalter, Treuhänder oder Verwalter zugunsten seiner Gläubiger führt, oder wenn eine Handlung vorgenommen wird oder ein Ereignis eintritt, das (nach geltendem Recht) eine ähnliche Wirkung wie eine dieser Handlungen oder Ereignisse hat.
14. Maßgebliche Version
In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConverterTec Service GmbH (Deutsch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConverterTec Service GmbH (Englisch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConverterTec Bulgaria EOOD (bulgarisch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ConverterTec Bulgaria EOOD (Englisch)